Ja, alle juristischen Personen mit 50+ Mitartbeitern und Kommunen mit mehr als 10'000 Einwohnern müssen ein internes Meldesystem einrichten. Dies wurde mit der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie über die Meldung von Missständen verbindlich. Das System muss vertrauliche Meldekanäle umfassen, z. B. ein Webportal.
IntegrityLog kann den Whistleblowing-Prozess für Ihr Unternehmen automatisieren, Zeit sparen und gewährleisten, dass Sie die Anforderungen einfach und sicher erfüllen.
Sie erhalten Ihre eigene eindeutige URL für Ihr Whistleblowing-System, auf das sowohl die Mitarbeiter als auch das Compliance-Team zugreifen können.
Zur vereinfachten Fallbearbeitung können Sie jederzeit auf ein zentrales Dashboard mit einer Übersicht aller noch nicht bestätigten, ablaufenden und bereits bearbeiteten Fälle zugreifen.
Sie erhalten die volle Kontrolle über die Dateneingabe in IntegrityLog. Damit ist das System perfekt auf Ihre Unternehmensrichtlinien und die lokale Gesetzgebung abgestimmt.
IntegrityLog befolgt alle bewährten Verfahren zum Schutz der Privatsphäre von Hinweisgebern. Die Plattform ist vollständig konform mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
IntegrityLog kann so angepasst werden, dass es sich nahtlos in das charakteristische Erscheinungsbild Ihres Unternehmens einfügt. Das Portal kann an Ihre eigenen Grafiken und Farben angepasst werden und bietet ein problemloses, verlässliches und vertrauensbildendes Erlebnis.